
Digitalbonus Bayern: Was nicht gefördert wird
Standard-Website, Shop und SEO sind ausgeschlossen — trotz gegenteiliger Werbung. Wir zeigen, wo die Förderlinie verläuft und was ein Projekt zählen lässt.
„50 % Förderung für deine neue Website" — diesen Satz liest man gerade oft. Er ist falsch. Der Digitalbonus Bayern schließt genau das aus, womit am lautesten geworben wird. Damit du dir den Frust sparst, ziehen wir hier die Linie: was raus ist, wo es anfängt interessant zu werden, und was das für dein Projekt heißt.
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
Die Richtlinie nennt die Ausschlüsse beim Namen. Nicht förderfähig sind:
Standard-Webseiten — beschrieben als „herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe"
Standard-Webshops, insbesondere Standard-Shop-Templates
Standard-Online-Marketing-Maßnahmen: Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter
Grafische und redaktionelle Dienstleistungen: Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung
Das ist eindeutig. Eine neue Website, ein Shop von der Stange, SEO, Ads, Social Media, ein Newsletter, ein Logo — dafür gibt es kein Geld. Wer dir das verspricht, hat die Richtlinie nicht gelesen oder hofft, dass du es nicht tust.
Wo die Linie verläuft
Der entscheidende Halbsatz steht in der Definition oben: „ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe". Nicht die Website als solche ist das Problem — sondern eine, die nichts an deinen Abläufen ändert.
Für einen Teil der Vorhaben wird die Richtlinie dabei deutlicher, als viele erwarten. Portale und Plattformen nennt sie ausdrücklich als förderfähig:
Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z. B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen werden ebenfalls mit dem Standard gefördert.
Der Nachsatz ist wichtig: mit dem Standard. Solche Lösungen sind also förderfähig, laufen aber über den Digitalbonus Standard bis 7.500 Euro. Der Plus mit bis zu 30.000 Euro bleibt Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt vorbehalten.
Ähnlich bei Software rund um die Kundengewinnung: Lösungen, die „in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung zum Inhalt haben", können ebenfalls nur über den Standard bezuschusst werden — und das auch nur, „sofern es über eine von der Förderung ausgeschlossene Standard-Marketing-Lösung hinausgeht". Ein CRM, das deinen Vertriebsprozess abbildet, ist eben etwas anderes als eine Newsletter-Strecke.
Nicht namentlich genannt sind Buchungs- und Bestellsysteme mit Anbindung an vorhandene Software, die Automatisierung von Abläufen oder KI-gestützte Anfragebearbeitung. Sie zielen aber genau auf das Kriterium der tiefen funktionellen Einbindung — der gemeinsame Nenner ist, dass Handarbeit verschwindet, nicht nur ein altes Design. Ob dein konkretes Vorhaben die Linie überschreitet, entscheidet nicht deine Agentur: Bei Grenzfällen verweist das Programm darauf, sich vorab an die zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Unter 4.000 Euro passiert gar nichts
Es gibt eine Bagatellgrenze: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro werden nicht gefördert. Ein kleines Zusatzmodul lohnt den Aufwand also nicht. Gefördert werden 50 % der förderfähigen Ausgaben, vorausgesetzt du hast eine Betriebsstätte in Bayern. Freie Berufe sind ausgeschlossen, außer sie werden in gewerblicher Rechtsform ausgeübt und sind gewerbesteuerpflichtig.
Den Antrag stellst du selbst
Das ist keine Bequemlichkeit unsererseits, sondern Vorschrift. In der offiziellen FAQ steht:
Der Digitalbonus Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Eine Beantragung oder Nutzung des ELSTER-Zertifikats durch Dritte (z. B. Dienstleister, Fördermittelberater) ist nicht zulässig.
Du brauchst dafür ein ELSTER-Unternehmenskonto deines Unternehmens. Wichtig für die Zeitplanung: Zur Registrierung gehört ein Aktivierungsbrief, der per Post an die bei der Steuerverwaltung hinterlegte Firmenadresse geht — die Zustellung dauert in der Regel etwa fünf Werktage. Wer den Zugang erst am Antragstag anlegt, kommt zu spät.
Die Reihenfolge entscheidet
Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Als Beginn zählt bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein erteilter Auftrag — auch mündlich. Ein Handschlag vor der Antragstellung kostet dich die Förderung.
Auf den Zuwendungsbescheid warten musst du aber nicht: Sobald die Antragseingangsbestätigung da ist, darfst du auf eigenes Risiko starten. Die Reihenfolge lautet also: Angebot einholen, Antrag stellen, Eingangsbestätigung abwarten, dann unterschreiben.
Die Anträge laufen über ein monatliches Kontingent, das jeweils am ersten Werktag des Monats um 10:00 Uhr öffnet. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027.
Was wir übernehmen
Wir erstellen die Leistungsbeschreibung und das Angebot, das deinem Antrag beiliegt — so aufgeschlüsselt, dass erkennbar ist, welcher Teil deines Vorhabens Prozesse verändert und welcher nicht. Und wir sagen dir ehrlich, wenn dein Projekt aus unserer Sicht auf der falschen Seite der Linie liegt. Das ist unangenehmer als ein schnelles Ja, erspart dir aber einen abgelehnten Antrag.
Den Antrag stellst du selbst. Das ist Vorschrift, nicht Bequemlichkeit.
Stand: August 2026
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